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Wie sicher ist mein Geld? Thüringer Verbraucherzentrale legt besonderen Schwerpunkt auf Sicherheit von Geldanlagen und transparente Kundeninformation in Finanzangelegenheiten
"Fragen der Verbrauchersicherheit stellen sich insbesondere im Bereich der Finanzen und Geldanlagen. Hier sehe ich eine neue Herausforderung und ein wichtiges Tätigkeitsfeld für Verbraucherzentralen. Als Vorsitzender der Thüringer Verbraucherzentrale werde ich Anstrengungen die eine Verbesserung der Transparenz und der Sicherheit von Geldanlagen in den Blick nehmen, unterstützen."
Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Jedes Jahr erinnern an diesem Tag weltweit Verbraucherorganisationen an grundlegende Verbraucherrechte. Die deutschen Verbraucherorganisationen haben ihre Aktivitäten anlässlich des diesjährigen Weltverbrauchertages unter das Motto "Our Money, our rights" gestellt. Denn nur wer ausreichend und anbieter-unabhängig informiert ist, kann vorausschauende Entscheidungen für seine Geldanlage und Altersvorsorge treffen.
Die Verbraucherzentrale Thüringen machte am 15. März in Suhl am Dianabrunnen mit dem Beratungsmobil Station. Anlässlich des Weltverbrauchertags informiert sie dort alle interessierten Verbraucher rund um das Thema "Wie sicher ist mein Geld". Günter Pfaff und Andreas Behn, informierten über die wichtigsten Fragen zur Sicherheit verschiedener Anlageprodukte und erläutern allgemeine Aspekte, die grundsätzlich für eine solide Geldanlage zu beachten sind.
Der Weltverbrauchertag
Erstmalig gefeiert wurde der Weltverbrauchertag am 15. März 1983. Ursprung ist die Erklärung des ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress erstmalig vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte. Als sogenannte "Grundrechte" der Verbraucher bezeichnete er:
- das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
- das Recht auf umfassende Information
- das Recht auf freie Wahl
- das Recht, gehört zu werden.
Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der Guidelines for Consumer Protection 1985 (1999 noch einmal aktualisiert) erweitert um:
- das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
- das Recht auf Entschädigung
- das Recht auf Verbraucherbildung
- das Recht auf eine intakte Umwelt
- das Recht auf politische Interessenvertretung
Seitdem nutzen die Verbraucherverbände weltweit diesen Tag, kritisch Bilanz zu ziehen und ihre Interessen öffentlich zu machen.
(Quelle: Thüringer Verbraucherzentrale, eigene)
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