Montag, 06 Februar 2012


 
 

Plenum August PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 24 August 2010
Blindengeld, Finanzierung freier Träger - Glücksspielgesetz, Finanzen im Freistaat, Kinder und Familien stären - Themen aus der Landtagssitzung


Umsetzung des Thüringer Kita-Gesetzes

Mit den von der Fraktion DIE LINKE (Drs. 5/1326) als rechtswidrig kritisierten Meldebögen werden bereits seit mehreren Jahren der Personaleinsatz berechnet sowie die aktuelle Belegung in den Kindertagesstätten erfasst. Die CDU-Fraktion übte keine Kritik an diesem Verfahren. Zur Staffelung der Abfrage ist festzustellen, dass die im Gesetz genannten Personalschlüssel auf einer Betreuungszeit von durchschnittlich neun Stunden basieren. In den Einrichtungen werden die Halbtagesplätze mit durchschnittlich sechs Stunden und die Vollzeitplätze mit durchschnittlich neun Stunden Betreuungszeit berechnet. Auf dieser Basis erfolgt auch die Berechnung der Personalschlüssel. Die Staffelung im Meldebogen nimmt diese Verfahrensweise auf. An dieser Berechnungsgrundlage der Personalschlüssel hat sich auch durch das neue Kita-Gesetz nicht verändert.


Planungssicherheit für LSB und LIGA

Der Landessportbund Thüringen e.V. und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege haben auch zukünftig eine gesicherte finanzielle Grundlage und verfügen somit über Planungssicherheit. Darauf habe ich im Plenum bei der Beratung zum Glückspielgesetz (Drs. 5/755 DIE LINKE, Drs. 5/946 CDU und SPD) aufmerksam gemacht. Die Mindestausstattung des Landessportbundes und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege werde in der derzeit gültigen Fassung des Gesetzes (§ 9 Abs. 1) nach dem Vomhundertsatz geregelt. Für die Jahre 2008 und 2009 ist zusätzlich eine feste Untergrenze für auszuzahlende Mittel verankert worden. Durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird diese zusätzliche Absicherung erneut für eine Übergangszeit (Jahre 2010 und 2011) gewährt.

Erhöhung des Blindengeldes

Das Thüringer Blindengeld ist mit dem Gesetzentwurf (Drs. 5/1092) der Landesregierung von 220 Euro auf 270 Euro monatlich erhöht worden. Damit wird eine Forderung des Koalitionsvertrags umgesetzt. „Mit der Erhöhung des Blindengeldes gehen wir einen Schritt zur besseren Integration von blinden Menschen.“ Außerdem werden mit einem Änderungsantrag der Koalitionspartner europarechtliche Anpassungen vorgenommen. Damit erhalten Thüringer Bürger, die den Freistaat in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union verlassen, das Blindengeld in bisheriger Höhe weiter. Aber auch Bürger anderer EU-Staaten erhalten Thüringer Blindengeld, wenn sie in Thüringen arbeiten.

Strikte Haushaltsdisziplin angemahnt

Der Thüringer Rechnungshof hat die Landesregierung zur strikten Haushaltsdisziplin aufgefordert. Die CDU-Finanzpolitikerin Annette Lehmann unterstützte im Plenum bei der Beratung zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007 (Drs. 5/1316 und Drs. 4/4722) diese Aufforderung ausdrücklich. Die durch Steuermindereinnahmen, Absenkung der Solidarpaktmittel und durch die Reduzierung der EU-Mittel erforderliche Kreditaufnahme müsse auf das unumgängliche Mindestmaß beschränkt werden. „Aufgrund der Ausfälle und rückläufigen Zuweisungen des Bundes sind Ausgabenkürzungen unbedingt erforderlich. Hier muss die Regierung bereits für den anstehenden Haushalt 2011 klare Zeichen setzen. Die Beherrschung der Schulden ist die größte Herausforderung der Legislaturperiode“, sagte Lehmann. Sie verwies auf den Umstand, dass nach drei Jahren ohne Neuverschuldung, in denen Rücklagen gebildet wurden und das Haushaltsvolumen sank, jetzt wieder deutlich Mehrausgaben getätigt werden. Die Ministerpräsidentin habe verdeutlicht, dass dies ein einmaliger Vorgang bleiben und nun umgesteuert werden müsse.

Kinder und Familien stärken
Im Plenum wurde das Sparpaket der Bundesregierung hinsichtlich der Neustrukturierung, Kürzung und Streichung des Elterngeldes diskutiert. Die Streichung des Elterngeldes für ALG II-Empfänger ist aus Sicht der CDU-Fraktion systematisch konsequent, da der Bezug von Elterngeld bei ALG II-Empfängern nicht der eigentlichen Intention des Eltergeldes entspricht. Das sei auch gerecht, da dieser Empfängerkreis schon durch das ALG II selbst und dessen Zusatzleistungen abgesichert ist. Mit dem Alternativantrag von CDU und SPD (Drs. 1358) bittet die Fraktionen die Landesregierung, sich im Bundesrat für die Anpassung der Regelsätze entsprechend den Vorgaben des BVerfG-Urteils an die Lebenswirklichkeit einzusetzen. „Dabei darf es aber nicht dazu kommen, dass Arbeitsanreize und die Initiative Hilfe zur Selbsthilfe verloren gehen."
Außerdem brauche man kein weiteres Konzept zur Unterstützung Alleinerziehender und derer Kinder, wie es von der Fraktion Die LINKE gefordert werde. „Wir wollen zukunftsfähige Arbeitsplätze mit Vorrang des 1. Arbeitsmarktes, neue Erwerbsbiographien und Vorbilder für Kinder mit dem Landesarbeitsmarktprogramm und der Bürgerarbeit schaffen und vorhandene Strukturen und Ressourcen besser vernetzen.“

 
 
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