
| Votum des Kulturrats zugunsten der Kulturförderung ländlicher Regionen |
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„Kultur aus guten Gründen als Staatsziel in der Landesverfassung“
Nach Ansicht des Kulturpolitikers und Landtagsabgeordneten im Gothaer Landkreis trägt Kultur entscheidend „zu lebenswerten ländlichen Räumen bei. Sie leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu, die Attraktivität von Regionen zu erhalten, die durch Abwanderung ohnehin besonders bedroht sind“, sagte Kellner. Nach seinen Worten ist die Kleinteiligkeit der Thüringer Kulturlandschaft unter dem Gesichtspunkt der Lebensqualität eine der großen Stärken Thüringens. „Leuchttürme strahlen weit über die Grenzen hinaus. Das ist wichtig. An ihren Fundamenten darf es jedoch nicht dunkel werden“, sagte Kellner. Wie er weiter ausführte, genießen Kultur, Kunst und Brauchtum laut Verfassung „Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften“, so die Staatszielbestimmung in Artikel 30 der Thüringer Verfassung. Dies sei kein Leistungsgesetz, jedoch eine starke Verpflichtung, die für die CDU Richtschnur ihres kulturpolitischen Handelns sei. |
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