Sonntag, 20 Mai 2012


 
 

Votum des Kulturrats zugunsten der Kulturförderung ländlicher Regionen PDF Drucken E-Mail

„Kultur aus guten Gründen als Staatsziel in der Landesverfassung“


Erfurt – „Der Thüringer Kulturrat kann mit seiner Forderung, die ländlichen Regionen in der Kulturpolitik nicht aus den Augen zu lassen, auf die volle Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion rechnen.“ Das hat deren kulturpolitischer Sprecher Jörg Kellner heute in Erfurt erklärt. Kellner begrüßte, dass die kulturellen Fachverbände sich in der Diskussion über die Ausrichtung der Thüringer Kulturpolitik „eine leistungsfähige Interessenvertretung geschaffen haben. Kultur ist in Thüringen aus guten Gründen als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Davon lassen wir uns leiten“, so Kellner.

Nach Ansicht des Kulturpolitikers und Landtagsabgeordneten im Gothaer Landkreis trägt Kultur entscheidend „zu lebenswerten ländlichen Räumen bei. Sie leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu, die Attraktivität von Regionen zu erhalten, die durch Abwanderung ohnehin besonders bedroht sind“, sagte Kellner. Nach seinen Worten ist die Kleinteiligkeit der Thüringer Kulturlandschaft unter dem Gesichtspunkt der Lebensqualität eine der großen Stärken Thüringens. „Leuchttürme strahlen weit über die Grenzen hinaus. Das ist wichtig. An ihren Fundamenten darf es jedoch nicht dunkel werden“, sagte Kellner.

Wie er weiter ausführte, genießen Kultur, Kunst und Brauchtum laut Verfassung „Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften“, so die Staatszielbestimmung in Artikel 30 der Thüringer Verfassung. Dies sei kein Leistungsgesetz, jedoch eine starke Verpflichtung, die für die CDU Richtschnur ihres kulturpolitischen Handelns sei.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

 
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