Verbraucherzentrale informiert
Das waren die Abzocker im Jahr 2010

Sie locken mit Geldgewinnen, Modeschnäppchen oder Gratis-Software und tarnen sich als Einzugszentrale, Anwaltskanzlei oder Verbraucherschützer. Auch 2010 fielen tausende Verbraucher auf perfide Maschen von Abzockern herein. Wir erzählen im Rückblick noch einmal ihre Geschichten. Je nach Vorgehensweise haben wir die Abzocker in verschiedene Kategorien eingeteilt:
  • Kaffeefahrt statt Gewinnauszahlung
  • Bei Rückruf Gewinn
  • Teilnahme an Gewinnspielen
  • Betrüger als Verbraucherschützer oder Anwälte getarnt
  • Abgezockt im Internet
  • Inkasso und falsche Mahnbescheide


Die Verbraucherzentralen haben nicht nur vor Abzockern gewarnt, sie sind auch auf unterschiedlichen Ebenen gegen sie vorgegangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zum Thema "Abofallen im Internet" eine Reihe der Unternehmen abgemahnt.
Mehr dazu unter: www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf.

Die Verbraucherzentralen haben das gesamte Jahr über Fälle zur unerwünschten Telefonwerbung systematisch erhoben und ausgewertet, um der Bundesregierung und den im Bundestag vertretenen Parteien deutlich zu machen, dass bestehende gesetzliche Regelungen nicht ausreichen und eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung dringend nötig ist.
Die Ergebnisse der Auswertung finden Sie unter: www.vz-nrw.de/mediabig/142291A.pdf.

Die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher – per Brief oder E-Mail – wirksam werden dürfen. Mit Hilfe dieser Bestätigungslösung verlieren lästige Werbeanrufe ihren Reiz, weil diese Regel verhindert, dass Verbrauchern ungewollt Verträge aufgezwungen werden. Zudem müssten Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet werden", um dem einträglichen Geschäft von dubiosen Anbietern und Call-Centern den Boden zu entziehen.
Verbraucher können uns ihre Erfahrungen unter: www.vz-nrw.de/doc35746741A, schildern.

Bitte beachten Sie, dass die folgende Zusammenstellung zwar von der Verbraucherzentrale NRW publiziert wurden, die dargestellten Inhalte, Hinweise und Veröffentlichungen allerdings im Verbund mit weiteren Verbraucherzentralen anderer Länder erfolgt ist.

(Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen, Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbraucherzentrale NRW)


Kaffeefahrt statt Gewinnauszahlung

  • Mal sollte der Gewinn aus einem Kreuzworträtsel, mal der aus einer Lotterie abgeholt werden. Selbst auf so genannte Renten-Bonus-Zahlungen konnten Teilnehmer hoffen. Am Ende entpuppte sich die verlockende Veranstaltung als öde Verkaufstour mit viel zu überteuerten Produkten.


Bei Rückruf Gewinn


  • Nicht minder ideenreich waren die Abzocker, die Verbraucher aufforderten, telefonisch ein Aktenzeichen oder andere Daten durchzugeben. Der Anruf sollte selbstverständlich über eine - bis zu drei Euro pro Minute - teure Rufnummer erfolgen. Wer tatsächlich anrief, schmorte lange in der Warteschleife.


Teilnahme an Gewinnspielen


  • GlücksradDie Benachrichtigungen hören sich fantastisch an: Von einer monatlichen Rente über 1.000 Euro bis zum Sofortgewinn wird das Blaue vom Himmel versprochen. Anspruch auf Auszahlung wird selbstverständlich nicht garantiert. Tatsächlich geht es darum, Verbraucher gegen regelmäßige Zahlung zur Teilnahme an Gewinnspielen zu ködern.


Betrüger als Verbraucherschützer oder Anwälte getarnt

  • Telefonabzocker probierten es auch 2010 mit besonderer Tarnung: Um Vertrauen zu erwecken, stellen sie sich unter der Bezeichnung "Verbraucherzentrale" und "Verbraucherschutzzentrale" vor oder verschickten E-Mails unter dem Namen einer tatsächlich existierenden Anwaltskanzlei, die mit den Betrügereien allerdings nichts zu tun hatte.


Abgezockt im Internet

  • Einmal im Internet gesurft, auf eine Homepage geklickt und Wochen später flattert eine saftige Rechnung für ein Abo ins Haus. Tausendfach geschehen - auch 2010. Dazu kursierten Mails von unbekannten Geschäftsfreunden, Einladungen zu teuren Auktionen und falsche Onlineformulare im Netz.


Inkasso und falsche Mahnbescheide

  • Sie fallen durch drastische Wortwahl auf und bauen eine Drohkulisse von Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher auf, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dabei teilen sie den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals gar nicht mit, für welchen "Service" noch offenen Rechnungen bestehen.






(Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen)