Urheberrecht


Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen genau prüfen

 
Unterlassungserklärungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen sollten ohne genaue Prüfung nicht unterschrieben und geforderte Gebühren sowie Schadenersatzforderungen nicht sofort beglichen werden, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten von Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Filme oder Bilder im Internet illegal zum Upload angeboten haben. In der Regel werden die Betroffenen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen nicht unerheblichen Betrag zu zahlen.

Wichtig zu wissen: Die Abmahnung erhält der Inhaber des Internetanschlusses, auch wenn er mit den Urheberrechtsverletzungen persönlich nichts zu tun hat und keine Erklärung dafür geben kann. Meist wird der Internetzugang in der Familie oder Wohngemeinschaft gemeinsam genutzt. Oft ist den Eltern nicht bekannt, was ihre Kinder alles aus dem Internet laden. Erst wenn eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt erfolgt, wird ihnen bewusst, dass sie für das Handeln ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden können.

Wer Ärger vermeiden will, sollte deshalb nur eindeutig freigegebene Werke herunterladen und mit anderen teilen.

Besondere Vorsicht ist bei Tauschbörsen geboten. Ein Großteil der angebotenen Dateien ist urheberrechtlich geschützt und wird gegen den Willen der Inhaber der Nutzungsrechte angeboten. Der Down- und Upload solcher Dateien ist verboten, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.

Vorsicht auch vor falschen Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht. Die Schreiben können von Anwälten stammen, die es zwar gibt, mit der Sache aber nicht das Geringste zu tun haben. Ein eindeutiges Zeichen einer falschen Abmahnung ist der Erhalt als eMail. Ein seriöser Rechtsanwalt schickt eine Abmahnung nicht per eMail. Verbraucher sollen auf diese Weise eingeschüchtert und ohne Grund zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages veranlasst werden.

Wer abgemahnt wurde sollte sich deshalb auf jeden Fall juristisch beraten lassen. Hilfe gibt es bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine zur Urheberrechtsberatung können vereinbart werden unter 0361 55514-0.

(Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen)