Christian Gumprecht begrüßt Koalitionsentscheidung zum Betreuungsgeld |
Montag, 05 November 2012 | |
Entscheidender Durchbruch zu echter Wahlfreiheit für Eltern
Als „entscheidenden Durchbruch zu echter Wahlfreiheit der Eltern“ hat der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Gumprecht, die Vereinbarung der Berliner Koalition auf die Einführung des Betreuungsgelds zum 1. August 2013 bezeichnet. „Künftig wird nicht alleine die Betreuung der Allerjüngsten in Kindertagesstätten staatlich gefördert, sondern auch die häusliche Erziehung anerkannt“, sagte Gumprecht. Die Freiheit der Familien, selbständig über das Zusammenleben mit ihren Kleinkindern entscheiden zu können, werde damit gestärkt. Der Familien- und Sozialpolitiker wies darauf hin, „dass das Betreuungsgeld gerade solchen Eltern hilft, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Wer wenig verdient, hat ohne diese Unterstützung oftmals gar keine Wahl, über eine begrenzte berufliche Auszeit nachzudenken“, so Gumprecht wörtlich. Wie er weiter ausführte, gibt es sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit dem ersten Geburtstag wie das Thüringer Erziehungsgeld bereits seit langem. „Die inzwischen langjährige Praxis zeigt, dass Eltern mit den Instrumenten verantwortungsbewusst umgehen. Die Behauptung, das Erziehungs- oder Betreuungsgeld werde zum Entwicklungshemmnis für Kinder aus schwierigen Verhältnissen, gehört in das Reich der Legenden“, so Gumprecht. Wie er hinzufügte, betrug in Thüringen die Betreuungsquote 2012 für Kinder im zweiten Lebensjahr 56,3 Prozent und im dritten 89,7 Prozent. In den folgenden Lebensjahren bis zur Einschulung liegt sie nahe 100 Prozent. Der Anteil der Eltern, die für ihre Kleinkinder eine berufliche Auszeit nehmen, ist im katholisch geprägten Eichsfeld am größten. „Entscheidender als die familiäre Kassenlage sind kulturell geprägte Vorstellungen und Familienbilder. Aufgabe der Politik ist, auf die Vielfalt der Lebensverhältnisse mit einem flexiblen Angebot zu reagieren. Diesem Ziel kommen wir mit dem Betreuungsgeld einen entscheidenden Schritt näher“, schloss Gumprecht. |