Taubert betreibt gezielte Desinformation der Bürger
Donnerstag, 01 August 2013
Service: CDU-Fraktion stellt Betreuungsgeld-Antrag auf Homepage

Empört zeigt sich der familienpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Christian Gumprecht, über die Informationspraxis des Sozialministeriums zum Betreuungsgeld. Auch einen Tag vor Inkrafttreten des Betreuungsgeldgesetzes findet man auf der Internetseite des Ministeriums weder unter ‚Aktuelles‘ noch unter ‚Familienpolitik‘ einen Hinweis auf das Betreuungsgeld. Der Antrag auf Betreuungsgeld wurde stattdessen in den Tiefen des Internetangebotes des Freistaates Thüringen versteckt. „Frau Taubert betreibt eine gezielte Desinformation der Bürger. Wenn sie im gleichen Atemzug mit dem ausbleibenden Andrang auf das Betreuungsgeld kokettiert, ist das mehr als dreist und eine Missachtung der Familien, die auf die Leistung angewiesen sind“, kritisiert Gumprecht.

Als Hilfestellung für die Betroffenen hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag alle relevanten Anträge auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

Gleichzeitig weist Gumprecht Forderungen nach einer Abschaffung des Thüringer Erziehungsgeldes zurück. „So lange das Betreuungsgeld im Bund nicht grundsätzlich akzeptiert ist, steht das Thüringer Erziehungsgeld nicht zur Diskussion. Wir sind gut beraten, an der bewährten Leistung des Landes festzuhalten. Das Erziehungsgeld sichert die Wahlfreiheit und ist gerade für kinderreiche Familien passgenau konstruiert“, erklärt Gumprecht. Der Familienpolitiker betont zudem, dass auch das Betreuungsgeld zunächst eine Anlaufphase benötige. Schließlich sei auch der mögliche Empfängerkreis noch dezimiert, da die Leistung begrenzt ist auf Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren wurden.

Positiv sieht Gumprecht die Umsetzung des vollständigen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr. Thüringen hat diesen bereits 2010 eingeführt – zunächst mit einer Übergangszeit bis zum 1. August 2013, in der Kommunen mit Kapazitätsproblemen ihr Platzangebot stufenweise ausbauen konnten. Die Betreuungsquote von einjährigen Kindern betrug im Freistaat im vergangenen Jahr 56,3 Prozent. „Das Betreuungsangebot in Thüringen ist hervorragend ausgebaut. Die Kommunen signalisieren bereits, dass es bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs keinerlei Probleme geben wird“, so Gumprecht.


Betreuungsgeld-Antrag auf der Homepage der CDU-Fraktion zum Download:

www.cdu-landtag.de/4_56_Service_Downloads.html