Krankenhausgesetz im Landtag verabschiedet |
Donnerstag, 23 Januar 2014 | |
Ein modernes und mutiges Gesetz im Sinne der Patienten „Das neue Krankenhausgesetz ist modern und mutig. Es stellt sowohl die hohe Qualität und Versorgung im Sinne der Patienten sicher, und gewährleistet zum anderen die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse.“ Das sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gumprecht, nach der Verbascheidung des Gesetzes im Plenum. Nach zahlreichen Neuerungen im Gesundheitswesen während der vergangenen Jahre sei es an der Zeit gewesen, das seit 2003 geltende Gesetz grundsätzlich zu novellieren. Christian Gumprecht: „In den vergangenen zehn Jahren kam es zu einem verschärften Wettbewerb der Krankenhäuser, zu immer umfänglicheren Spezialisierungen und zu einem deutlichen Rückgang der Verweildauer der Patienten. Diesen Entwicklungen trägt der Gesetzentwurf der Landesregierung Rechnung. Während des langen Entstehungsprozesses des Gesetzes hatten Vertreter des Klinikwesens, Krankenhausträger, Ärzte, Kassen, Personal und Patientenvertreter Gelegenheit, ihre Anliegen vorzutragen. Das Gesetz bildet einen mutigen und guten Kompromiss der verschiedenen Positionen und berücksichtigt die Hauptforderungen aus Praxis, Wissenschaft, Forschung und Ökonomie.“ Von besonderer Bedeutung im neuen Krankenhausgesetz ist aus Sicht des CDU-Gesundheitsexperten die Sicherung der Versorgungsqualität im Interesse der Patienten, die als Zweckbestimmung in das Gesetz aufgenommen wurde. Nach der ausführlichen Befassung des Sozialausschusses mit dem Gesetzesentwurf und der parlamentarischen Debatte hatten die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen Änderungsantrag des Gesetzesentwurfs formuliert, der den Regierungsentwurf konkretisierte und optimierte. „Es ist uns gelungen, die Rolle des Landtags bei der Krankenhausplanung zu stärken“, freut sich Gumprecht. Darüber hinaus erfahre auch die Position des Krankenhausausschusses eine Aufwertung. Als weiteren Erfolg wertet Gumprecht die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens bei der Kooperation mehrerer Krankenhäuser: „Aus strengen Genehmigungspflichten konnten wir reine Anmeldepflichten machen. Dies erleichtert die Zusammenarbeit der Krankenhäuser erheblich.“ Schließlich diente der Änderungsantrag der Entschärfung der Haftungsfrage bei Fehlverhalten. Die zunächst vom Sozialministerium geforderte persönliche Geschäftsführerhaftung wurde auf Initiative der CDU-Fraktion aus dem Gesetz geändert. „Es ist schön, dass wir dieses Herzensanliegen der Geschäftsführer im Änderungsantrag berücksichtigen konnten“, so Gumprecht. |